Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Spielgruppe mit Halbtagesbetreuung in Hombrechtikon (nachfolgend "Halbtagtesspielgruppe") gelten für sämtliche Dienstleistungen (nachfolgend "Dienstleistungen") der Halbtagesspielgruppe. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Halbtagesspielgruppe geschäftliche Beziehungen pflegt (nachfolgend "Betreuungsperson").
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Halbtagesspielgruppe hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird ausschliesslich online unter www.halbtagesspielgruppe.ch publiziert.
Die Dienstleistungen der Halbtagesspielgruppe richtet sich an Betreuungspersonen mit Kindern ab 1 1/2 Jahren bis Kindergarteneintritt. Die Betreuungstage können individuell pro Kind definiert werden.
Die Betreuungszeiten lauten wie folgt: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag jeweils 8:30 bis 11:30 Uhr. Die Halbtagesspielgruppe kann die Betreuungszeiten unter angemessener Vorankündigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
Witterungs- und Aktivitätsgerechte Kleidung ist Sache der Betreuungsperson.
Die im Vertrag und auf der Webseite der Halbtagesspielgruppe publizierten Tarife (Monatspauschale) sind gültig und können jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch die Halbtagesspielgruppe geändert werden.
Während den offiziellen Schulferien von Hombrechtikon sowie nationalen Feiertagen, bleibt die Halbtagesspielgruppe geschlossen.
Der erste Monat gilt gegenseitig als Probezeit. Danach beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate auf das Ende eines jeden Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und für jedes Kind separat erfolgen.
Die Verträge sind ohne feste Laufzeit und können unter Einhaltung der Kündigunsfristen beidseitig gekündigt werden.
Kommt die Betreuungsperson seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde der Halbtagesspielgruppe unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und die Halbtagesspielgruppe kann diese sofort einfordern und weitere Dienstleistungen an ihn einstellen. Die Halbtagesspielgruppe kann ab der 1. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 20.- erheben. die Halbtagesspielgruppe behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.
Die Betreuungspersonen sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die Halbtagesspielgruppe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nicht mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, die sich die Kinder alleine oder gegenseitig zufügen.
Die Halbtagesspielgruppe haftet nicht für Schäden und Unfälle. Schadenersatzansprüche gegen die Halbtagesspielgruppe und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen.
Gerichtsstand ist Meilen. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.
Version vom January 2015